Die Mitgliedschaft wird in der Vereinssatzung geregelt. Hier der entsprechnede Abschnitt:
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II. Mitgliedschaft
- § 4.
- Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vereinsvorstand.
- § 5.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt zum Ende des Geschäftsjahres, durch Streichung, Ausschluß oder Tod.
- § 6.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- § 7.
- Personen, die sich besondere Verdienste um die Vereinigung und ihre Bestrebungen erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
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Für die Aufnahme in den Verein müssen Sie das Aufnahmeformular öffnen, ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Vereins schicken.
Mit diesem Formular können Sie auch Änderungen mitteilen.