Politik
Jagd in NRW soll drastisch eingeschränkt werden
Umweltminister Remmel bereitet Gesetzesnovelle vor
VON HUBERTUS GÄRTNERBielefeld. Die etwa 90.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen müssen sich auf härtere Zeiten einstellen. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) will im kommenden Jahr den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorlegen. In der Novelle soll der Natur- und Tierschutzgedanke stärker als bisher berücksichtigt werden. Es steht auch zu erwarten, dass zahlreiche Arten in Zukunft überhaupt nicht mehr bejagt werden dürfen.
Große Teile des Landesjagdschutzgesetzes seien „völlig veraltet“ und müssten „den aktuellen Bedingungen und Erkenntnissen angepasst werden“, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des NRW-Umweltministeriums. Ziel sei es, „ein ökologisches Jagdgesetz zu entwickeln“. Der Katalog der „ jagdbaren Arten“, der in NRW bislang noch etwa hundert unterschiedliche Tiere umfasst, stehe auf dem Prüfstand. Ein Referentenentwurf werde vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2012 vorliegen, sagt Deitermann.
Vom NRW-Umweltminister Remmel ist bekannt, dass er nicht nur die Zahl der jagdbaren Arten einschränken, sondern auch bestimmte Jagdpraktiken am liebsten verbieten möchte. Dazu zählt beispielsweise die Fallenjagd. Auch der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren möchte der Minister einen Riegel vorschieben.
Das Thema birgt reichlich Zündstoff. Im Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“, wo regelmäßig Einzelheiten der geplanten Gesetzesnovelle diskutiert werden und circa 20 Vertreter unterschiedlicher Verbände und Parteien am Tisch sitzen, „gibt es immer wieder heftige Konfrontation“, bestätigt Helmut Brücher. Als Sprecher der Tier- und Naturschutzverbände steht er für recht drastische Forderungen. „Das bestehende Jagdrecht geht im Kern auf das Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934 zurück“, sagt Brücher. Die Jagdlobby habe es „über Jahrzehnte geschafft, notwendige Reformen zu verhindern“.
Geht es nach den Vorstellungen des Naturschutzbundes (NABU), dann wäre beispielsweise die Jagd auf nahezu alle Vogelarten einzustellen. Auch sogenannte Beutegreifer, wie beispielsweise Marder, Iltisse und Waschbären dürften nicht mehr geschossen werden. Nach den Vorstellungen von Helmut Brücher bliebe nur noch die Jagd auf Hirsche, Rehe, Wildschweine und Stockenten an drei Monaten im Jahr erlaubt. Sogar die Hasen müssten geschützt werden, weil sie vom Aussterben bedroht seien. Es gebe auch keinen Grund, auf Füchse zu schießen: „Wir dürfen die Natur nicht in Gut und Böse einteilen“, sagt Brücher, der auch strikt gegen den Abschuss wildernder Katzen und Hunde ist.
Völlig andere Vorstellungen hat der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Jochen Borchert. „Niemand kann überzeugend erklären, warum an der Liste der jagdbaren Arten etwas geändert werden müsste“, schrieb Borchert in der Verbandszeitschrift Rheinisch-Westfälischer Jäger. Die Jagd mit Fallen auf Beutegreifer sei „zum Schutz des Niederwildes und vieler anderer Tierarten unverzichtbar“. Die Jagdhundeausbildung an lebenden Enten und Füchsen sei „tierschutzgerecht“, so Borchert. Aus seiner Sicht ist NRW „das Hasenland Nummer eins“. Im Ländervergleich erziele man „die höchste Taubenstrecke, wofür uns geplagte Landwirte dankbar sind“.
INFO
Jagdstrecken
- Im Jagdjahr 2009/10 wurden in NRW 109.076 Hasen und 72.271 Rehe geschossen.
- Die Jäger erlegten 52.020 Füchse, 5.002 Steinmarder und 3.639 Iltisse.
- Die Jagd auf Grau-, Kanada- und Nilgänse erbrachte Beute in 15.491 Fällen.
- Erlegt wurden auch 115.264 Krähen, 11.121 wildernde Katzen und 69 wildernde Hunde.
© 2011 Neue Westfälische Warburg, Mittwoch 28. Dezember 2011